Rechtsprechung
FG Hessen, 24.02.2000 - 13 K 6517/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen eines Steuerberaters für betrieblich genutzte Fahrzeuge der Luxusklasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen eines Steuerberaters für betrieblich genutzte Fahrzeuge der Luxusklasse
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.02.1985 - I R 20/82
Zu der Frage, ob und in welcher Höhe durch Anmietung eines Hubschraubers …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 01.10.1998 - 13 K 452/95
Angemessenheit von Kfz-Aufwendungen und Fahrtenbüchern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.08.1986 - I R 29/85
AfA - Anschaffungskosten - Aufwendungen - Angemessenheit - Aktivierungspflichtige …
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- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.08.1986 - I R 80/83
Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 15.06.1987 - II 90/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 23.05.1991 - V R 108/86
Angemessene Absetzung für Abnutzung bei Anschaffungskosten für einen Lieferwagen
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- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15
Umsatzsteuer 2010
In einem anderen Fall hat der BFH (…Beschluss vom 19.03.2002 IV B 50/00, BFH/NV 2002, 1145) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Hessischen FG (Urteil vom 24.02.2000 13 K 6517/98, juris) zurückgewiesen, in denen das FG den Betriebsausgabenabzug für mehrere Fahrzeuge der Oberklasse nicht zugelassen hat, soweit diese Betriebsausgaben die Aufwendungen für einen im gleichen Zeitraum ebenso betrieblich genutzten Pkw I... überstiegen. - FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
Hiernach können besondere Aufwendungen für Kraftfahrzeuge auch dann unangemessen sein, wenn das Unternehmen erhebliche Umsätze und Gewinne erzielt (s. z.B. Mercedes 500 SL in einem Unternehmen zur Betonherstellung: FG Nürnberg vom 18. Februar 2003 I 111/2003; Mercedes 420 CL in einem Betrieb, der mit Bauelementen handelt: Thüringer FG vom 7. Dezember 2005 IV 148/02, EFG 2006, 713; Ferrari Coupé u.a. eines Steuerberaters: Hessisches FG vom 24. Februar 2000 13 K 6517/98; Porsche Cabrio u.a. eines Rechtsanwaltes: FG München vom 20. November 1999 8 K 3912/96, DStRE 1999, 897).